KHM Maschinenbau GbR
Maschinenbauteile in Perfektion

KHM Maschinenbau GbR in D-65391 Lorch - Stand: Januar 2021              

§1 Geltung

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn wir diesen schriftlich zustimmen. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§2 Angebote und Abschlüsse

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Nettopreise in Euro; zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackung sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sie sind Festpreise, sofern sich die allgemeinen Kostenfaktoren (Materialpreise, Löhne usw.) nicht wesentlich verändern.

Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig. Ein Zurückhaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer neusten Fassung.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.

§4 Muster

Muster werden nur auf besonderen Wunsch gegen Berechnung der entstandenen Kosten angefertigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns seine Entscheidung sofort nach Empfang der Muster schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gehen evtl. entstandene Kosten, durch Stillstandzeiten von Maschinen oder zwischenzeitlich hergestellten Teilen, zu Lasten des Bestellers.

§5 Werkzeuge

Sollten zur Herstellung eines Produkts Sonderwerkzeuge erforderlich sein, können wir anteilige Werkzeugkosten berechnen. Die Werkzeuge bleiben entschädigungslos unser Eigentum. Durch Bezahlung der anteiligen Werkzeugkosten erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab.

§7 Versand, Gefahrübergang, Verpackung

Wir bestimmen Versandweg und –mittel sowie Spediteur und Frachtführer.

Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer.

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes auf den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

Für Verpackung, Schutz und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

§8 Lieferzeiten, Lieferungen, Teillieferungen und Abrufaufträge

Die von uns in Angeboten, Bestätigungen usw. genannten Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen festgesetzt, jedoch nur als annähernd zu betrachten und in keiner Weise für uns verbindlich. Etwaige Überziehungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Schadensersatzleistungen.

Bei Betriebsstörungen jeder Art und in allen Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung etwaiger Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung entbunden, ohne dass in diesen Fällen der Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei spielt es keine Rolle ob solche Umstände bei uns oder unseren Lieferanten eintreten.

Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Ebenso sind wir berechtigt, die vereinbarte Liefermenge angemessen zu über- bzw. unterschreiten. Die Angabe einer Zirkamenge berechtigt uns zu einer Über-/Unterschreitung von 10%.

Bei Abschlüssen von Abrufaufträgen sind uns ungefähr gleiche Mengen aufzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, in eigenem Ermessen die Bestimmungen vorzugeben.

§9 Sachmangelhaftung

Wir gewähren auf unsere Produkte eine Sachmangelhaftung von 12 Monaten, ausgenommen sind alle Bewegungs- und Verschleißteile. Voraussetzung für die Garantieleistung ist der ordnungsgemäße und pflegliche Einsatz unserer Produkte. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung, rohe Gewalt, Überanstrengung und Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Schmiermittel entstehen.

Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch nach 10 Tagen anzuzeigen.

Wir behalten uns vor, den Sachmangel in einer angemessenen Zeit nachzubessern oder ein neues Produkt zu liefern

Schreibt der Käufer die Verwendung und Bearbeitung eines bestimmten Materials vor oder stellt er uns ein bestimmtes Material zur Verfügung, haften wir nicht für daraus und damit entstehender Mängel und Schäden, die entweder an unserem Produkt entstehen oder zu Mängel am herzustellenden Produkt führen.

Sämtliche Sachmängelansprüche erlöschen, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Eingriffe am Produkt vornimmt.

§10 Schadensersatz

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-65391 Lorch. Der Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Rüdesheim. Bei Lieferungen ins Ausland gilt dieser Gerichtsstand und somit die Anwendung des Deutschen Rechts ebenfalls als ausdrücklich vereinbart. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragspartner ist die deutsche Sprache maßgeblich.

§12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

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